Nicole Westig

Für ein praxistaugliches Gebäudeenergiegesetz

Zur aktuellen Debatte um das Gebäudeenergiegesetz äußert sich Nicole Westig MdB wie folgt: 

„Sicherlich verfolgen Sie aufmerksam die Debatte um das Gesetz. Gleich vorweg möchte ich betonen: Diese Debatte findet vor allem aufgrund des von Zivilgesellschaft und Wirtschaft an uns herangetragenen Protests statt. Die FDP tut, was sie kann, um das Gesetz in seiner jetzigen Form an die Lebenswelt von Mensch und Wirtschaft bestmöglich anzupassen.

Am 19. April hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, der vorsieht, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dem Beschluss hat die FDP in Form unseres Finanzministers Christian Lindner nur unter der Bedingung zugestimmt, dass entsprechende Änderungen im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens, das nun folgt, den Gesetzentwurf verbessern. Bestärkt haben wir unsere Änderungswünsche vor kurzem in einem Beschluss auf unserem Bundesparteitag in Berlin. Den Beschluss können Sie hier abrufen: https://www.fdp.de/media/5160/download?inline

Noch bevor das Gesetz die große Hürde des parlamentarischen Verfahrens überhaupt erreichen wird, hat die FDP-Bundestagsfraktion Fragen formuliert, auf deren Beantwortung wir vorab drängen. Es kann aus unserer Sicht keine Verhandlungen zum GEG geben, wenn diese Fragen nicht substantiell geklärt werden. Der aktuelle Entwurf ist schlicht nicht reif für das parlamentarische Verfahren.

Die FDP bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Ohne ein Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland dieses Ziel nicht erreichen. Das kann aber nicht gemäß Wunschdenken und parteipolitischem Kalkül erreicht werden, sondern es braucht die gesamte Gesellschaft dafür.

Denn: Die Wärmewende muss praktikabel, technologieoffen und bezahlbar sein. Der Kraftakt wird nur gelingen, wenn Bürgerinnen und Bürger diesen Weg mitgehen können und wollen. Der erste Entwurf von Robert Habeck ging völlig an der Realität vorbei. Wir haben daher immer deutlich gemacht: Einen Zwangstausch von Heizungen wird es mit der FDP nicht geben.

Mit dem Kabinettsbeschluss liegt schon jetzt ein Entwurf vor, der auf Drängen der FDP-Ministerien mehr Flexibilität beinhaltet und weniger Verschärfungen der Anforderungen. Das sind deutliche Verbesserungen.  Geplant ist nun – wie auch ursprünglich vereinbart –, dass Heizungen, die ab 2024 im Neubau erstmalig eingesetzt werden, die sogenannte 65 Prozent EE-Vorgabe erfüllen müssen. Für Heizungen in Bestandsgebäuden gilt die Vorgabe nur dann, wenn die bestehende Anlage ausfällt und keinerlei Reparaturmaßnahmen möglich sind. Eine allgemeine Austauschpflicht für Heizungen gibt es nicht.

Schon jetzt gilt nach dem GEG, dass in bestimmten Gebäuden Öl- und Gaskessel ausgetauscht werden müssen, wenn diese älter als 30 Jahre sind. Diese Regelungen gehen auf die Vorgängerregierung aus Union und SPD zurück. Wir konnten eine Verschärfung dieser Pflichten verhindern und die geltenden Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel erhalten. Somit wird diese Vorgabe nur für sehr wenige Fälle gelten.

Einen besonders betroffenen Bereich stellt zudem der Umgang mit Holz und Biomasse im Allgemeinen dar. Keiner dieser Energieträger darf durch einschränkende Regeln diskriminiert werden. Aus Sicht der Freien Demokraten müssen Beschränkungen aus dem Gesetz raus. Es ist nicht einleuchtend, warum Holz und Biomasse teilweise durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie durch die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen entwickelten Regelungen benachteiligt werden und solchen Restriktionen unterliegen. Hier werden wir vor allem dem grünen Koalitionspartner deutlich machen, dass es unbedingt zu einer weitestgehenden Technologieoffenheit kommen muss.

Für uns ist aber auch klar, dass der Beschluss nach wie vor hinter den Ergebnissen des Koalitionsausschusses zurückbleibt. Die FDP-Fraktion wird in den Beratungen im Bundestag – nach Beantwortung unserer Fragen – darauf hinwirken, dass die vereinbarte Technologieoffenheit praxistauglich umgesetzt wird – alle Maßnahmen, die CO2 einsparen, müssen berücksichtigt werden. Maßstab aller Regelungen müssen Finanzierbarkeit und Machbarkeit sein. Die Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, Fachverbände und Kommunen wurden noch nicht ausreichend berücksichtigt. Das ist noch ein hartes Stück Arbeit und dafür werden wir uns ausreichend Zeit nehmen. Wenn das Gesetz deswegen erst später als 2024 in Kraft treten kann, dann ist das so.“

Auf der Internetseite der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag finden Sie weitergehende aktuelle Informationen rund um die Debatte.