Nicole Westig

Abstimmung zum „Cannabisgesetz“

Am 23. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag in seiner 155. Sitzung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz) abgestimmt. Nicole Westig MdB fügte ihrem Abstimmungsverhalten die nachfolgende persönliche Erklärung hinzu.

 

 

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Abstimmungsverhalten zu ZP 20 Gesetzentwurf der Bundesregierung zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz)

Die bisher illegale Droge Cannabis soll unter bestimmten Bedingungen für den privaten Kon­sum legalisiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor.

Diesem Gesetzentwurf kann ich nicht zustimmen, denn diese Schritte hin zu einer Legalisie­rung der Droge Cannabis halte ich für falsch. Ich befürchte gravierende gesellschaftliche Aus­wirkungen, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungs- und Lebensperspektiven junger Menschen in unserem Land. Als Gesundheitspolitikerin, aber gerade auch als Mutter, sehe ich in der Legalisierung von Cannabis eine Gefährdung der Gesundheit gerade von Kindern und Jugendlichen. Die bereits bestehenden gesundheitlichen Schäden durch diese Droge werden so noch weiter verschlimmert.

Denn, auch wenn der Gesetzentwurf den legalen Besitz und Konsum von Cannabis nur für Erwachsene vorsieht, ist dies doch ein erheblicher Schritt hin zur Enttabuisierung einer Droge gerade für Jugendliche, die zwangsläufig zu höherem Konsum insgesamt führt. Eine Normali­sierung von Cannabiskonsum in der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen ist zu be­fürchten, ebenso die Weiterreichung von Cannabis an Minderjährige.

Unsere Gesellschaft sieht sich jedoch bereits jetzt mit vielfältigen Suchtproblemen durch le­gale Drogen konfrontiert: als Beispiele möchte ich nur Alkohol, Glücksspiel oder auch neue Medien nennen.

Ob es durch die Legalisierung von Cannabis wirklich zu einer Entlastung der Justiz kommt, ist umstritten. Der Deutsche Richterbund spricht sich zum Beispiel dagegen aus und sieht ein deutlich zu hoch angesetztes Einsparpotenzial im Bereich der Strafverfolgung. Ebenso ist umstritten, ob die Legalisierung wirklich zu einer Eindämmung des Schwarzmarkts führt.

Vor diesem Hintergrund kann ich dem vorliegenden Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht geben.

Gleichzeitig spreche ich mich explizit für eine Stärkung der cannabisbezogenen Aufklärung und Prävention aus, insbesondere in Schulen, Jugendeinrichtungen und Einrichtungen der Suchthilfe.

 

Nicole Westig MdB

Berlin, den 23. Februar 2024

 

Persönliche Erklärung zum Cannabisgesetz

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