Nicole Westig

„Wir benötigen keine Verschärfung des Waffenrechts, sondern eine konsequente Umsetzung der bestehenden Regelung"

Wir Freien Demokraten sind der Ansicht, dass eine Generalrevision des Waffenrechts nötig geworden ist. Die Vielzahl der Gesetzesänderungen der Vergangenheit hat das Waffengesetz unhandlich und benutzerunfreundlich gemacht. In der Folge werden Register fehlerhaft geführt, Anträge verzögert bearbeitet und die Kommunikation der Behörden untereinander leidet. Ein modernes Waffenrecht muss übersichtlich und leicht verständlich sein. Regelungen, die übereilt eingeführt wurden, um die Sicherheit zu erhöhen, müssen auf den Prüfstand und hinsichtlich ihrer Geeignetheit und Erforderlichkeit neu bewertet werden. 

Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat im letzten Monat einen Antrag für ein Waffenrecht mit Augenmaß und Konsequenz gestellt. Wir haben mit dem Papier deutlich machen wollen, dass die Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzer überaus rechtstreue Bürger sind, die sich vielfach dem unberechtigten Verdacht ausgesetzt sehen, eine Gefahr für ihre Mitbürger darzustellen. Der Schießsport hat vor allem in den ländlichen Regionen Deutschlands eine große traditionelle und kulturelle Bedeutung. Diese Tradition gilt es zu wahren und zu pflegen. Wir wenden uns entschieden gegen Bestrebungen, den Schießsport einzuschränken.

Gleichzeitig können wir die Augen nicht davor verschließen, dass von Waffen in den falschen Händen auch eine Gefahr ausgeht. Es ist deshalb unser erklärtes Ziel, alle Extremisten zügig zu entwaffnen. Unser Antrag, der eine deutlich bessere Kommunikation von Waffen- und Sicherheitsbehörden fordert, legt den Grundstein für einen solchen Schritt. Eine Verschärfung des Waffenrechts über das gegenwärtige Maß hinaus braucht es jedoch nicht. Vielmehr mangelt es an einer konsequenten Umsetzung der bestehenden Gesetze.

Auch die Schaffung eines umfassenden Waffenregisters trägt zur Sicherheit bei. In seiner momentanen Ausgestaltung ist das Nationale Waffenregister jedoch kaum in der Lage, den Ansprüchen an ein modernes und digitales Register gerecht zu werden. Um die hochsensiblen Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und gleichzeitig die Datenqualität zu verbessern, werden Investitionen in Software und Abläufe nötig sein. Zudem sprechen wir uns für ein konsequentes Datenmonitoring aus.

Die Möglichkeiten, mit einem Waffengesetz Waffenkriminalität zu bekämpfen, sind insgesamt jedoch begrenzt. Das liegt vor allem daran, dass viele Straftaten mit illegal besessenen Schusswaffen begangen werden. Wie viele dies genau sind, ist leider nicht klar, da die statistischen Daten derzeit keine Rückschlüsse zulassen. Eine gesicherte Datenlage ist aber unbedingt notwendig, um evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können. Wir fordern deshalb eine bessere Erfassung illegaler Schusswaffen und ein konsequenteres Vorgehen der Sicherheitsbehörden gegen Besitz und Handel.

Uns liegt zudem der Entwurf eines neuen Waffenrechtsänderungsgesetzes vor. Dieses hat das Kabinett zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz hat einen besseren Datenaustausch der Waffenbehörden zum Ziel, damit Personen, die an psychischen Erkrankungen leiden, nicht in den Besitz von Schusswaffen kommen. Dieses Ziel begrüßen wir grundsätzlich. Die konkrete Ausgestaltung darf aber keinen Generalverdacht gegen Waffenbesitzerinnen und -besitzer darstellen.