Nicole Westig

Persönliche Erklärung zur Errichtung eines Sondervermögens und die vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Regierungsfraktionen weigerten sich, über das Aufbauhilfegesetz einerseits und das daran angekoppelte Infektionsschutzgesetz getrennt abstimmen zu lassen. So blieb Nicole Westig und den Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion nur die Persönliche Erklärung, um darzulegen, dass ersteres die volle Unterstützung und letzteres deren Ablehnung erfährt.

Mit der Errichtung des Sondervermögens “Aufbauhilfe 2021” und der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht stellen wir die Weichen für eine schnelle und unbürokratische Hilfe für die von der verheerenden Flutkatastrophe betroffenen Menschen. Deshalb stimmt Nicole Westig dem  Aufbauhilfegesetz aus vollem Herzen zu.

Anders verhält es sich bei den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz: Im Hauruckverfahren wurden sie eingebracht, zum Teil sogar unter Missachtung sämtlicher Parlamentsregeln. Ein vollkommen neuer Sachverhalt wie die Auskunftspflicht gegenüber den Arbeitgebern hätte einer erneuten Öffentlichen Anhörung bedurft. Dieser verweigerten sich die Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss mit Taschenspielertricks.
Inhaltlich gibt es schon seit längerem keinen Grund mehr, die epidemische Lage nationaler Tragweite wieder einmal zu verlängern. Die Pandemie ist nicht vorbei, aber sie ist beherrschbar geworden. Deshalb gibt es keinen Grund, Parlamentsrechte weiter auszuhebeln und der Einschränkung von Grundrechten länger den Boden zu bereiten. Von Nicole Westig und der FDP-Bundestagsfraktion ein klares Nein und die rote Karte bei der Namentlichen Abstimmung zu diesem Teilbereich.
 

Hier finden Sie die ausführliche Persönliche Erklärung: